Skip to main content

ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der MV Süd GmbH

1.Allgemeines

Metallvertrieb Süd GmbH, Gottlieb-Daimler-Str. 2, 88696 Owingen

1.1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der MV Süd GmbH mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.

1.2. Für alle an die MV Süd GmbH erteilten Aufträge ist allein die von der MV Süd GmbH schriftlich erteilte Auftragsbestätigung in Verbindung mit den Allgemeinen Vertrags- und Zahlungsbedingungen maßgeblich.

1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.

1.4. Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind alle Angebote der MV Süd GmbH freibleibend. Mündliche Vereinbarungen und Zusagen unserer Vertreter und Reisenden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die MV Süd GmbH.

1.5. Sämtliche zwischen der MV Süd GmbH und dem Kunden getroffene Vereinbarungen, z.B. auch Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Vertragsveränderungen werden erst durch schriftliche Bestätigung wirksam. Weitere als die zwischen der MV Süd GmbH und dem Kunden schriftlich getroffene Vereinbarungen sind nicht erfolgt, mündliche Zusagen nicht abgegeben.

1.6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung von uns nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird in diesem Fall über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.

2.Angebot und Vertragsschluss

2.1. Alle unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind.

2.2. Alle unsere Angebote bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der maßgebliche Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung oder, sollte diese nicht erfolgen, durch Auslieferung der Ware zustande. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung und sind nur für den jeweiligen Einzelvertrag bindend.

2.3. Zeichnungen, Kostenvorschläge, Abbildungen und sonstige Unterlagen bleiben unser Eigentum. Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche, schriftliche, vorherige Zustimmung weder vervielfältigt noch weitergegeben werden.

3.Lieferfrist, Lieferung, Annahme, Rücknahme

3.1. Lieferfristen gelten nur wenn diese von der MV Süd GmbH schriftlich bestätigt wurden.

3.2. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt voraus, dass der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vornimmt und technische Details geklärt sind; soweit der Kunde dies nicht einhält, muss eine neue Lieferfrist vereinbart werden.

3.3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand versandt oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt wird.

3.4. Ist die Ware innerhalb der vereinbarten Lieferfrist aus von der MV Süd GmbH nicht zu vertretenden Gründen – so z.B. in Fällen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Energieversorgungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – nicht verfügbar, ist die MV Süd GmbH berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Gleiches gilt, sofern Zulieferer aus von der MV Süd GmbH nicht zu vertretenden Gründen nicht richtig und rechtzeitig liefern.

Der Kunde wird unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

3.5. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers.

3.6. Zusatzkosten, die uns aufgrund fehlender oder falscher Anlieferinformationen des Käufers entstehen, werden an den Käufer weiterberechnet.

3.7. Hält die MV Süd GmbH eine vereinbarte Lieferfrist aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht ein, so hat der Kunde schriftlich eine angemessene Frist zur Leistung zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Kunden, bei erfolgloser Nachfristsetzung Schadenersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.

3.8. Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages ist für den Käufer unzumutbar.

3.9. Die Lieferung erfolgt durch einen von uns beauftragten Spediteur und auf einem vom uns gewählten Transportweg sowie gegebenenfalls ab dem von uns bestimmten Lager.

3.10. Wir gehen von eine mit einem Sattelzug befahrbaren Entladestelle und von einer Entladung direkt nach Eintreffen der Ware aus. Die mit uns oder unserem Frachtführer vereinbarte Anlieferungszeit kann bis zu 2 Stunden überschritten werden, ohne dass hieraus ein kundenseitiger Anspruch auf etwaigen Kostenersatz begründet wird. Sollte durch unbeeinflussbare Gründe – höhere Gewalt – die Lieferung verzögert ankommen, die jedoch von MV Süd GmbH rechtzeitig versendet wurde, um nach normalem Ermessen zur vereinbarten Zeit anzukommen, so begründet eine Anlieferverspätung keinen Anspruch auf Kostenersatz.

3.11. Generell können wir keine bestellten und produzierten Waren zurücknehmen. im Einzelfall ist vor Rücksendung unsere Freigabe einzuholen. Abgestimmte Rücksendungen werden von uns auf Zustand und Wiederverwendbarkeit geprüft. Die hierfür entstehenden Kosten stellen wir Ihnen mit einem Mindestabschlag von 20% zum ursprünglichen Warenwert in Rechnung, zuzüglich eventuell anfallender Transportkosten.

4.Preise, Zahlungen, Verpackungskosten

4.1. Die Angebots- und Vertragspreise verstehen sich ab Werk Owingen und sind bindend. Im Bruttokaufpreis ist die jeweilige geltende Umsatzsteuer enthalten.

4.2. Liefer-/Versandkosten sind im Kaufpreis nicht enthalten. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gehen Verpackungs-, Verladungs-, Transport- und Versicherungskosten sowie alle etwaigen sonstigen Nebenkosten zu Lasten des Kunden.

4.3. Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Änderung der Lohn- oder Materialkosten ein, so ist entsprechend dieser Faktoren eine Preisanpassung vorzunehmen.

4.4. Der Kunde verpflichtet sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in voller Höhe Zahlung zu leisten. Maßgeblich für den Zahlungszeitpunkt ist der Geldeingang auf dem Konto der MV Süd GmbH.

Der Kunde kommt spätestens nach Ablauf von 14 Tagen nach Rechnungsstellung in Zahlungsverzug, die MV Süd GmbH kann in diesem Fall alle offenen Rechnungen fällig stellen.

Bei Teilzahlungsgeschäften begründet der Verzug mit einer Rate die Fälligkeit des gesamten Rechnungsbetrages.

4.5. Die MV Süd GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen gegen den Kunden an Dritte abzutreten.

5.Gefahrenübergang, Teillieferung

5.1. Bei Lieferung ab Werk geht die Gefahr auf den Vertragspartner über, sobald die Ware fertiggestellt ist und der Kunde benachrichtigt wurde, dass sie zur Abholung bereitsteht. Wird die Ware auf Verlangen des Vertragspartners an einen anderen Ort als den Leistungsort im Sinne des § 269 BGB versandt, geht die Gefahr auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versand infolge von nicht von uns zu vertretenden Umständen verzögert.

5.2. Die vorgenannten Gefahrübergänge treten auch bei Vereinbarung frachtkostenfreier Versendung ein.

5.3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

5.4. Eine Versicherung gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrückliches schriftliches Verlangen und auf Kosten des Kunden.

5.5. Die MV Süd GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.

5.6. Mit der unbeanstandeten quittierten Übernahme der Ware durch den Käufer/Empfänger, den Spediteur oder den Frachtführer gilt sie als mangelfrei und genehmigt.

6.Eigentumsvorbehalt

6.1. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigenturm als Sicherung unserer Saldoforderung. Erfolgt die Zahlung des Bestellers an eine gemeinsame Zahlstelle, die den Kaufbreis an uns abzuführen hat, bleibt der Eigentumsvorbehalt mit seinen vorstehenden und nachstehenden Ausgestaltungen solange bestehen, bis der Kaufpreis vollständig an uns weitergeleitet ist.

6.2. Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an MV Süd-GmbH erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

6.3. Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.

6.4. Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von MV Süd GmbH, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von MV Süd GmbH. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde MV Süd GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.

6.5. Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an MV Süd GmbH ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die an MV Süd GmbH abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.

6.6. Auf Verlangen von MV Süd GmbH hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und MV Süd GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. MV Süd GmbH wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach ihrer Wahl freizugeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

6.7. Die MV Süd GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Der Rücktritt lässt die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Kunden unberührt. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn der Abnehmer ist Verbraucher.

6.8. Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber, es liegt darin, auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden, kein Rücktritt vom Vertrag.

7.Gewährleistung

7.1. Bei Mängeln leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

7.2. Schlägt die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung fehl, d.h., weder wird der Mangel beseitigt noch eine mangelfreie Sache geliefert, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, bei denen die Art der von dem Kunden gewählten Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

7.3. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, jedoch spätestens binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware (auch Entgegennahme durch Dritte auf Weisung des Kunden) schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

7.4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die MV Süd GmbH die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

7.5. Vor Durchführung der Nachbesserungsarbeiten hat der Kunde der MV Süd GmbH die nachzubessernden Waren an dem Ort transportkostenfrei zur Verfügung zu stellen, an dem von der MV Süd GmbH die Ware hergestellt wurde.

7.6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung oder Übergabe der Ware. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Kunde der MV Süd GmbH den Mangel entsprechend der in Ziffer 7.3. enthaltenen Unterrichtungsfrist nicht rechtzeitig angezeigt hat.

7.7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

7.8. Bei Durchführung von Lohnaufträgen übernimmt die MV Süd GmbH keine Haftungfür Mängel, die durch die Beschaffenheit des Materials bedingt sind.

7.9. Soweit Leistungen oder Teilleistungen von Drittunternehmern für die MV Süd GmbH erbracht wurden und soweit diese Leistungen vom Kunden als mangelhaft gerügt werden, genügt die MV Süd GmbH ihrer Gewährleistung durch Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen den Drittunternehmer an den Kunden. Ist die gerichtliche Inanspruchnahme des Drittunternehmers durch den Kunden aus berechtigten Gewährleistungsansprüchen erfolglos, so kann der Kunde im Rahmen der durch diese Bedingungen vereinbarten Gewährleistung Ansprüche gegen die MV Süd GmbH geltend machen. Die Gewährleistungsfrist wird hierdurch nicht berührt

7.10. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die MV Süd GmbH nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

8.Haftungsbeschränkungen

8.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der MV Süd GmbH auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haftet die MV Süd GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

8.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

8.3. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung oder Übergabe der Ware. Dies gilt nicht, wenn der MV Süd GmbH Arglist vorwerfbar ist sowie im Falle von zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden

9.Schadenersatz wegen Pflichtverletzung/Unsicherheitseinrede

9.1. Für den Fall, dass der Kunde eine Pflicht aus dem Vertrag verletzt, insbesondere unberechtigt von dem abgeschlossenen Vertrag zurücktritt oder aber anzeigt, dass er den Vertrag nicht erfüllen will oder seiner Abnahmeverpflichtung nicht entspricht, ist die MV Süd GmbH berechtigt, Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen, ohne ihrerseits den Vertrag erfüllen zu müssen.

Die MV Süd GmbH ist berechtigt, in diesen Fällen als pauschalisierten Schadenersatz 20% des Nettowarenwertes zu verlangen, unbeschadet ihrer Berechtigung einen höheren Schaden nachzuweisen und zu fordern und unbeschadet des Rechtes des Kunden nachzuweisen, dass der Schaden geringer ist.

9.2. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Anspruch der MV Süd GmbH auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist die MV Süd GmbH berechtigt, die von ihr zu erbringende Leistung zu verweigern, bis der Kunde Zahlung leistet oder entsprechend Sicherheit geleistet hat.

Leistet der Kunde nach Wahl der MV Süd GmbH nach angemessener schriftlicher Fristsetzung weder Zahlung noch die geforderte Sicherheit, ist die MV Süd GmbH für den Fall ihrer Vorleistungspflicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten

9.3. Der Verkäufer ist berechtigt, Informationen und Daten über den Käufer zu erheben, speichern, verarbeiten, nutzen und an Dritte insbesondere zum Zwecke des Forderungseinzugs oder des ausgelagerten Debitorenmanagements zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung weiterzugeben

10.Schlussbestimmungen

10.1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

10.2. Es wird deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart. Die Regelungen der UN-Konvention zur Abtretung von Forderungen im Internationalen Handelsverkehr gelten bereits jetzt aufschiebend bedingt auf den Moment deren Inkrafttretens als vereinbart.